Offene WLans und deren Rechtslage

Die Diskussion ist hinlänglich bekannt und viel diskutiert: Unverschlüsselte WLans. Für manche ein Sport, für andere Sparsamkeit oder Geiz, für dritte Mittel zum illegalen Internetsurfen und für viele einfach fehlendes Wissen und Sicherheitsverständnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun in einem Berufungsverfahren Klarheit geschafft.

Im Fall ging es um die Nutzung des Filesharing-Programms eMule. Eine fremde, nicht identifizierbare Person betrieb Filesharing über das nicht sichere WLan des Beklagten. Dieser wiederum betonte klar, dass er davon nichts wüsste und selbst nicht der Verursacher des Streitwertes gewesen sei. Das Gericht urteilte nun für den Angeklagten. Außerdem erklärten die Richter, dass Funknetzwerke zwar zu schützen seien, aber erst, nachdem der Betreiber feststellt, dass Missbrauch von statten geht.

Quelle: heise.de

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